Am 26.04.2018 um 14:00 Uhr
Sonderpädagogische Beratungsstelle
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Frau Schubert | Frau Volz | Frau Zimmermann |
Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer,
das entfacht werden will.
(nach Francois Rabelais)
Wann können Sie Frühförderung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben.
Wenn Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung besteht.
Wenn Verdacht auf eine Behinderung besteht oder eine Behinderung vorliegt.
Welche Angebote finden Sie an unserer Beratungsstelle?
Für Kinder
von der Geburt bis zur Einschulung.
Wir planen mit Ihnen die ganzheitliche Förderung Ihres Kindes
Für Eltern
Wir informieren, beraten und begleiten Sie
Für Kindertageseinrichtungen
Im Auftrag der Eltern beraten wir Erzieherinnen und Integrationsfachkräfte und organisieren die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Wer sind wir?
Wie arbeiten wir?
Kontakt:
Telefon: 07141 79694-42
Telefax: 07141 79694-40
E-Mail: beratungsstelle@saf.lb.schule-bw.de